Cashflow Club München
Spieler des Cashflow Clubs München haben die einzigartige Möglichkeit, die Entwicklung des Unternehmens von Anfang an mitzuerleben und live zu lernen, wie man ein Unternehmen gründet, führt und expandiert.
Es gibt vier Möglichkeiten, mit dabei zu sein:
1. Teilnahme am Seminar "Unternehmensgründung und -führung"
Das Seminar begleitet das Unternehmen während drei Jahre. In dieser Zeit gibt es monatlich ein theoretisches Seminar und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil wird theoretisches Wissen vermittelt, welches immer die Basis für Erfolg in der Praxis ist. Im praktischen Teil werden Mitarbeiter des neu gegründeten Unternehmens aus der Praxis erzählen, welche Aufgaben zu meistern sind bzw. waren und wie sie gelöst werden bzw. wurden. Das Ergebnis wird besprochen. In einigen Praxisseminaren wird eine bestimmte Aufgabe real bearbeitet.
Die Seminarteilnehmer haben während des Seminarzeitraums von drei Jahren Einblick in die Finanzen und können bei allen firmeninternen Meetings als Zuhörer anwesend sein, bis hin zu Geschäftsführermeetings.
Kosten: 100 € pro Monat
2. Mitarbeit im Unternehmen
Wir suchen Mitarbeiter, die ihre Fähigkeiten und Arbeitskraft in das Unternehmen mit einbringen möchten. Dabei unterscheiden sich zwei Vergütunssysteme: Erstens, die Arbeitsleistung wird ausbezahlt, dafür erhält der Mitarbeiter keine Firmenanteile. Zweitens, die dokumentierte Arbeitsleistung wird nicht vergütet, dafür erhalten diese Mitarbeiter anteilig ihrer Arbeitsleistung einen Anteil der Firmenanteile.
Die Mitarbeiter haben während der Mitarbeit bis maximal drei Jahren Einblick in die Finanzen und können bei allen firmeninternen Meetings als Zuhörer anwesend sein, bis hin zu Geschäftsführermeetings. Die Mitarbeiter haben in Ihrem Arbeitsgebiet ein Mitspracherecht.
3. Beteiligung am Gründungskapital
Wir planen das Unternehmen im Februar zu gründen. Es besteht die Möglichkeit, sich als Gesellschafter mit Gründungskapital zu beteiligen.
Der Vorteil ist, dass er am Geschäftserfolg (Ausschüttungen) anteilig beteiligt ist. Dieser Betrag kann in künftigen Jahren zu einer sehr hohen Eigenkapitalrendite führen.
Der Nachteil ist, dass es bei einer Firmeninsolvenz zu einem Totalverlust kommt.
Es gibt nur Ausschüttungen bei Gewinn und keine feste Verzinsung.
Die Gesellschafter haben gemäß GmbH Gesetz Einblick in die Finanzen und firmeninternen Meetings sowie ein entsprechendes Mitspracherecht in den Gesellschafterversammlungen.
4. Beteiligung durch Darlehen
Nach Gründung des Unternehmens kann das Unternehmen Darlehen aufnehmen, um den Anlauf der Geschäftsprozesse zu finanzieren. Privatpersonen können dem Unternehmen ein Darlehen geben, welches mit 6% p. a. verzinst wird und eine Laufzeit von 3 Jahren hat.
Vorteil eines Darlehensgebers ist die feste Verzinsung von 6% p. a.
Der Nachteil des Darlehensgebers ist, er erhält nur für drei Jahre einen "Gewinn", außerdem ist er auf 6% p. a. beschränkt. Desweiteren ist das Darlehen nachrangig, das heißt, dass im Insolvenzfall zuerst vorrangige Verbindlichkeiten wie Telefonrechnung, Miete u. ä. bedient werden, und der Darlehensgeber erst dann anteilig durch übrige Vermögenswerte bedient wird, falls vorhanden.